Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma DigiRights Administration GmbH aus Darmstadt vor. Die Firma DigiRights Administration GmbH wird an anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin.
In der Abmahnung lässt die Firma DigiRights Administration GmbH durch die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner vorwerfen, über einen Internetanschluss in dem File-Sharing Netzwerk Bittorrent die Tonaufnahme „Die Atzen mit Nena – Strobo Pop“ zum Download angeboten zu haben.
Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.
In der Abmahnung der Rechtsanwälte Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner wird weiter aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner zu übersenden.
In der Abmahnung bieten die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner an, zur gütlichen und außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit einen Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 EUR zu überweisen.
Allgemeiner Hinweis: Es kann generell nicht empfohlen werden, die den Abmahnschreiben beigefügten und vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Lassen Sie sich zuerst beraten und prüfen, ob und inwieweit die vorgefertigte Unterlassungserklärung modifiziert werden kann oder sogar modifiziert werden muß.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
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